Urteilen wird in diesem Artikel – im Gegensatz zum Artikel Urteil (Logik) – aus kognitionspsychologischer Perspektive betrachtet. Urteilen ist aus dieser Perspektive ein alltäglicher Prozess des Denkens. Der Urteilende ordnet einem Urteilsobjekt (Person, Situation, Objekt, abstrakte Konstrukte usw.) einen Wert (gut, bedenklich, immer …) auf einer Urteilsdimension zu. Das daraus resultierende und explizit zum Ausdruck gebrachte Ergebnis ist das Urteil.[1] Urteilen ist also das Bewerten eines Urteilsobjekts. Urteilen kann aber auch die subjektive Erwartung zum Ausdruck bringen, z. B. ob ein Ereignis eintreten wird oder nicht. Diese Art von Urteil nennt man Wahrscheinlichkeitsurteil.
Das Urteilen ermöglicht dem Menschen, sein Handeln effektiv an Erfordernisse der Umwelt anzupassen und Ziele zu erreichen. Das Entscheiden (d. h. aus mindestens zwei Alternativen eine zu wählen) und das Abwägen kann schwierig sein oder erscheinen (siehe auch Entscheidung unter Unsicherheit).